Wie bekomme ich einen Kleingarten?
Der Weg zu einem Kleingarten im Kleingärtner-Verein ist nicht
beschwerlich. Doch die Entscheidung für einen Kleingarten will
sorgfältig durchdacht sein, prägt sie doch entscheidend das
zukünftige Leben der ganzen Familie.
Zur Entscheidungshilfe ein paar Fragen, die
sich angehende Kleingärtner
(-innen) zunächst unbedingt stellen sollten:
- Habe ich Lust, im Garten zu arbeiten?
- Habe ich Freude an der Natur, will ich eigene Erträge aus
dem Garten (eigenes Bio-Gemüse/-obst)?
- Reicht meine Freizeit für die Anforderungen, die der Garten
stellt?
- Werden mein Partner, meine Kinder gerne mitmachen?
- Kann ich mich in einen Verein integrieren?
- Bin ich bereit, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen?
Haben Sie viele / alle Fragen mit "ja" beantwortet, ist ein
Kleingarten vielleicht genau das richtige für Sie.
Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen einem Hausgarten hinter
dem Eigenheim und einem Kleingarten. Hier wie da können Sie Ihre
eigenen Gestaltungsvorstellungen verwirklichen. Während jedoch im
Hausgarten nur Ihr eigener Geschmack Grenzen setzt, gibt es in
Kleingärtnervereinen eine Gartenordnung, die den gärtnerischen
Freiraum dort begrenzt, wo Natur- und Umweltschutz oder die
Gestaltung der Gesamtanlage es erfordern.
Ein Kleingarten kommt also in erster Linie für all jene in Frage,
die nicht einen eigenen Hausgarten bewirtschaften können. Für viele
Mieter von Geschosswohnungen ist der Kleingarten der ideale
Ausgleich zur Wohnsituation. Er bietet weitaus mehr als ein großer
Balkon.
Im Kleingarten findet man Entspannung vom Stress im Arbeitsleben;
er ist geeignet, der Freizeit einen Sinn zu geben. Bei der Erziehung
der Kinder wirkt der Kleingarten meist ein Leben lang nach.
Wenn Sie an einem Garten interessiert sind, kontaktieren Sie zunächst den Vorstand.
Der Vorstand des Kleingärtnervereins wird Sie ggf. (eventl. nach einem
Gespräch mit Ihnen) als Gartenbewerber berücksichtigen.
Ist gerade
ein Garten verfügbar, wird er Ihnen zur Übernahme angeboten.
Sagt Ihnen ein
verfügbarer Kleingarten zu, wird der Vorstand des
Kleingärtnervereins einen Pachtvertrag mit Ihnen (ggf. auch mit
Ihnen als Ehepaar) abschließen. Kleingärten können nur an
Vereinsmitglieder verpachtet werden. Sie müssen also Mitglied
werden, um Ihr Traumgärtchen pachten zu können.
Die Pflanzen, die Laube und das, was Sie zur Gartenarbeit
benötigen, übernehmen Sie in der Regel vom Vorpächter - gegen eine
angemessene Entschädigung. Um allen sozialen Schichten die Übernahme
eines Kleingartens zu ermöglichen, bestehen Richtlinien, die
sicherstellen, dass niemand übervorteilt werden kann. Die
Wertermittlung übernehmen eigens geschulte Fachkräfte.
Neben der einmaligen Zahlung für die übernommenen Gegenstände und
Einrichtungen fallen natürlich auch laufende Zahlungen an:
- Vereinsbeitrag,
- jährliche Pacht,
- Versicherungsschutz für die Laube,
- Wassergeld,
- Stromkosten.
Die jährlichen Gesamtkosten betragen in der Regel ca. 300,- bis
400,- € und sind u.a. abhängig von dem persönlichen Verbrauch an
Strom und Wasser. Der Bezug einer Verbandszeitschrift ist im
Mitgliedsbeitrag enthalten.
Die Kleingärtnergemeinschaft pflegt und unterhält die
Gemeinschafts-einrichtungen und -anlagen. Kurz gesagt: Jeder muss
mal ran, damit beispielsweise die Wege nicht zuwuchern - und alle
profitieren von der gemeinsamen Arbeit. Der Verein legt fest, wie
viele Stunden die Mitglieder leisten müssen. Dabei werden allerdings
die persönlichen Fähigkeiten und Neigungen berücksichtigt. Wird die
Gemeinschaftsarbeit nicht erbracht, kann ein Ersatzbetrag in Geld
verlangt werden.
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